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Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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In fast allen Fällen entstehen monatlich zu entrichtende Kostenpauschalen. Nutzungsabhängige Gebühren sind eher selten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt wahlweise meist 12 oder auch 24 Monate. Voraussetzungen für Kabel Internet sind weiterhin ein Übergabepunkt des Providers im Gebäude, ein rückkanalfähiges Hausverteilnetz sowie natürlich ein Kabelanschluss (z.B. von Kabel BW).
Es versteht sich von selbst, dass die zu entrichtenden Gebühren in direkter Abhängigkeit von der Leistungsvariante zu sehen sind. Da sich die Gebührensituation aufgrund des Wettbewerbs (auch mit anderen Alternativen) stetig verändert, macht es wenig Sinn hier gegenwärtige Gebührentabellen anzuführen. Vielmehr wird auch hier auf das Internet bzw. die bereits genannten Webadressen verweisen. Informationen zum Preis-/Leistungsangebot verschiedener Anbieter finden sich unter anderen unter dem Link http://www.teltarif.de/i/tv-anbieter.html
sowie spezifisch für Kabel-BW unter:
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/InternetUndTelefon/
(Stand 11/2009)