Sie sind hier: Startseite > Handlungsempfehlung (Kommunen)

Handlungsempfehlung (Kommunen)

Ziel und Inhalt dieser Handlungsempfehlungen ist es, den Kommunen einen Leitfaden an die Hand zu geben, mittels dem Sie die Herausforderung nach der Verfügbarkeit eines schnellen Internets bestmöglich bewältigen können.

Diese Empfehlungen lauten im Einzelnen:

E1: Bestimmen sie in Ihrer Kommune einen Beauftragten/Kommunalmitarbeiter, der sich um die gegenwärtigen und zukünftigen "Digital-Infrastrukturen" kümmert. Dieser sollte über ein entsprechendes Know how verfügen oder sich entsprechend schulen. Sollten Sie keinen geeigneten Mitarbeiter in den eigenen Reihen finden, versuchen Sie, einen Bewohner der Kommune oder einen externen neutralen Berater mit entsprechender Qualifikation zu finden.

 

E2: Bringen Sie Ihre Kommunalgremien (vor allem Ihren Gemeinderat) auf einen Kenntnisstand, der die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der neuen Infrastrukturen sowie der sich darauf abstützenden Dienste wie High-Speed-Internet, Interaktives Fernsehen, Voice over IP,…den ansässigen Unternehmen aber auch den Haushalten und Privatpersonen deutlich macht.

Führen Sie hierzu eine Informationsveranstaltung durch,  die möglichst von einer neutralen und kompetenten Fachperson moderiert wird.

 

E3: Halten Sie in ihrer Kommune ein Infoveranstaltung für Unternehmen und Privatpersonen ab, in der sie den aktuellen Status sowie die möglichen Alternativen vorstellen. Unter Umständen ist es sinnvoll, diese Veranstaltungen zu trennen.

 

E4: Führen Sie (danach) in Ihrer Kommune eine Bedarfs-/Anforderungsanalyse durch – getrennt nach kommerzieller und privater Nutzung – um die kurz- und mittelfristigen Anforderungen zu ermitteln. Falls möglich erheben Sie in diesem Zusammenhang nicht nur die Anwendungsprofile sonder auch die Mengenprofile (z.B. ca.  50 MBit/Woche).

 

E5: Erheben Sie den aktuellen Status betreffend die Verfügbarkeit von Infrastrukturen bzw. der darauf aufsetzenden Dienste (vorrangig mit Blick auf die unter E3 ermittelten Anforderungen). Wenden Sie sich hierzu an zuständige Institutionen (z.B. ihren Regionalverband) sowie an die Anbieter. Aktuelle Stati – z.B. zur Verfügbarkeit von DSL, WLAN oder UMTS) können Sie vielfach über das Breitband-Informationsportal des Landes Baden-Württemberg (www.breitband-bw.info) oder auch direkt im Internet stets aktuell erfragen. 

 

E6: Sollten mehrere Alternativen in Frage kommen oder eine Lösung von verschiedenen Anbietern offeriert werden, erstellen Sie einen Anforderungskatalog (eine Art Ausschreibung) und lassen Sie sich die darin aufgeführten Punkte/Fragen einheitlich von den Anbietern schriftlich beantworten.

Unter den jeweiligen Kapitels des bereits erwähnten Breitband-Portal oder im Internet finden Sie meist die aktuellen Preise der verschiedenen Dienste und Anbieter - oft sogar gebündelt und in einer vergleichenden Übersicht z.B. bei   www.teltarif.de.

 

E7: Arbeiten Sie stetig mit kommunalorientierten Interessenvertretungen wie z.B. mit dem Gemeindetag oder mit ihrem Regionalverband zusammen (Gemeinsame Lobbyarbeit ist meist erfolgreicher als ein „Einzelkampf“). Diese verstehen sich vielfach als eine zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle die zwischen den Anbietern und den Nutzern steht. Sie werden von den Anbietern oft früher mit Information versorgt als einzelne Kommunen, Unternehmen, vor allem aber Privatpersonen. Außerdem führen Sie Informationsveranstaltungen durch oder erstellen entsprechende Studien.

 

E8: Prüfen Sie (gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den unter E6 genannten Institutionen oder den Anbietern) ob evtl. Fördermittel für die Einrichtung von Infrastrukturen und/oder Diensten angeboten werden.

 

E9: Leisten Sie in Ihrer Kommune Ihren (natürlich wirtschaftlich vertret- und verkraftbaren) Beitrag dazu, dass die Infrastrukturen und Dienste von den Anbietern schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden können. Wichtige Punkte hierbei sind:

  • Denken Sie immer daran, dass die „Informationsgesellschaft“ ihre Infrastrukturen genau so benötigt wie die Produktionsgesellschaft. Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Infrastrukturen wird zum entscheidenden Faktor für die Standortwahl von Unternehmen und Privatpersonen
  • Planen Sie Ihre Digitalinfrastrukturen/Kommunikationsnetze ebenso (sorgfältig) wie Gas, Wasser, Strom, Verkehrswege
  • Denken Sie bei Tiefbaumaßnahmen daran, dass Sie für die zukünftigen Infrastrukturen zumindest Leerrohre einbauen oder den Platz für eine Verteilerstation zur Verfügung stellen. Sprechen Sie hierzu vorab mit den Anbietern
  • Überlegen und beraten Sie, ob die Kommune gegebenenfalls nicht in eine gewisse finanzielle Vorleistung treten kann. Mittel-/Langfristig zahlt sich das meist aus.
  • Auch die Kommunen/Kommunalvertreter müssen das Ihrige tun um die Infrastrukturen und Dienste verfügbaren zu machen. Allein auf die Anbieter zu warten oder diese zu Schuldigen zu erklären bringt sie in diesem Thema nicht voran 

allerdings –

 E10:   Prüfen Sie ihnen evtl. angebotene Kooperationsverträge der Provider recht genau. So gibt es beispielsweise einen Leitfaden der Dt. Telekom mit der Bezeichnung „Kooperation zwischen der Dt.Telekom und den Kommunen zur T-DSL-Versorgung im ländlichen Raum“. Dieser enthält vertragliche Vereinbarungen die den Kommunen erhebliche infrastrukturelle bzw. finanzielle Belastungen zumuten. Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird sollte man alle Alternativen genau prüfen und zudem das Ergebnis der zur Zeit laufenden Begutachtung des Telekom Leitfadens in europarechtlicher Hinsicht durch die Landesregierung abwarten.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Clearingstelle Baden-Württemberg: http://www.clearingstelle-bw.de/