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Urteil: Telekom muss für Breitbandversorgung Schaltverteiler bauen

17.11.09

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag, 13.11.2009, den Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur abgelehnt, mit dem sich die Deutsche Telekom gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte (siehe bereits Hinweis auf das anhängige Gerichtsverfahren in BWGZ 14/2009).
Die Deutsche Telekom hatte gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur geklagt; das Verwaltungsgericht Köln hat nun die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat auch für mehrere Fälle in
Baden-Württemberg große Bedeutung.

 


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