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Barrierefreiheitstest mit "gut zugänglich" bestanden

19.09.07

Die Institution BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) hat das Breitbandportal www.breitband-bw.info gemäß der im Behindertengesetz vom 27.4.2002 verankerten Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik (BITV) geprüft  und  nach kleineren Verbesserungen insgesamt das Urteil "gut zugänglich" (entspricht einer Punktezahl von größer 90 von max. 100) vergeben.
Informationen zum Thema finden Sie unter anderem bei Wikipedia unter dem Stichwort BITV.

Von: Steimer


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